Der Planungsausschuss des Regionalverband Nordschwarzwald hat am 27.11. das aktuelle Verfahren zum Teilregionalplan Windenergie eingestellt. Damit sind die bisherigen Planungen zum Vorranggebieten PF-14 verworfen und es besteht aktuell keine Ausweisung für Windkraftenergieanlagen (WEA) auf Heimsheimer Gemarkung.
In der Gemeinderatssitzung der Stadt Weil der Stadt am 26.3. wurde einstimmig der Antrag der Verwaltung angenommen und damit auf eine Verpachtung der Waldfläche an einen Investor und damit der Bau von WEA abgelehnt, somit ist aktuell ein Bau von Windkraft-Anlagen auf bzw. an der Gemarkung Heimsheim's ausgeschlossen.
Am 29.5.2019 wurde der neue Windenergieatlas BW im Rahmen des Windbranchentag in Stuttgart vorgestellt. Dieser löst die Veröffentlichung aus dem Jahr 2011 ab und wurde durch das Umweltministerium bei der Firma AL-PRO beauftragt. Als Grundlage für weitere WEA in BW ergänzt dieser das erwartete Windpotenzial um Berechnungen in den Höhen 140m, 160m, 180m und 200m über Grund und soll als Planungswerkzeug dienen.
Hier ein Beitrag der Stuttgarter Zeitung zu GP-03 im Rems-Murr-Kreis. Die Unternehmenskooperation als Investor hat nach einem Gutachten ihr Interesse an einem Genehmigungsantrag zur Erstellung von Windkraftenergieanlagen zurückgezogen. Grund dafür sind vorkommen von Milanen, Wespenbussard und Baumfalken: Link , Foto:dpa
Aktuell wird über dieses Gesetz beraten, es ist noch nicht verabschiedet, der zuständige Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit befasset sich in einer öffentlichen Anhörung am 6.11. mit den Inhalten. Im Gesetzentwurf geht es unter anderem um die Einhaltung der Klima-Ziele und besonders den Treibhausgasausstoß. In erster Linie gilt dieses Gesetz für die Bundesregierung und die öffentliche Hand, für die Bürgerinnen und Bürger soll kein Erfüllungsaufwand entstehen, gleiches gilt für Wirtschaftsunternehmer da sich keine unmittelbaren Pflichten ergeben.
Der Verband Region Stuttgart beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung am 7.11.2018 erneut mit der Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen und somit auch mit BB-02 auf Merklinger Gemarkung. Allerdings geht es hierbei weniger um neue Inhalte zu BB-02, vielmehr sollen acht Gebiete in den Landkreisen Göppingen und Rems-Murr gestrichen werden. Zudem stehen zwei Anträge der Parteien CDU und FDP im Raum, die vorsehen den Regionalplan bis 30.4.19 zu verabschieden um das dann neugewählte Gremium nicht mit dieser Altlast zu belasten. Von Seiten der Geschäftsstelle des Verbandes wird darauf hingewiesen, dass der aktuelle Windenergieatlas überarbeitet wird und dies bis zum 28.2.19 abgeschlossen sein soll, zudem läuft der Windenergieerlass des Landes zum 9.5.19 aus. Somit wären die Grundlagen des Regionalplanes hinfällig bzw. vermutlich rechtlich angreifbar. Von der Geschäftsstelle wird daher vorgeschlagen den Abschluss der Arbeiten der Landesregierung abzuwarten und die Anträge der Parteien zurückzustellen.
Ähnliches würde wohl auch auf die Planungen des Regionalverbandes Nordschwarzwald zukommen und somit auf die Anlagen auf Heimsheimer Gemarkung.